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Das neue Einwegkunststofffondgesetz

Bereits 2023 ist das Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Danach hat der Bundestag im September die Einwegkunststofffondsverordnung verabschiedet. Was bedeutet dies für uns als Ihren Lieferanten und für Sie als unseren Kunden? Ab dem Januar 2024 werden bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Deutschland abgabepflichtig. Das bedeutet, dass eine Sonderabgabe für die betroffenen Artikel durch den Hersteller/Importeur in den Einwegkunststofffond abgeführt werden muss. Diese werden wir ab dem 1.Januar 2024 auf allen Rechnungen mit betroffenen Produkten ausweisen und fakturieren. Die betroffenen Einwegkunststoffprodukte sind im EWKFondsG definiert. Die dazugehörigen Abgabesätze werden über die Einwegkunststofffondverordnung vorgegeben. Dies ist die „Preisliste“ über die Höhe der Abgaben, welche Hersteller und Importeure in den Einwegkunststofffond einzahlen müssen. Für 2024 wurden folgende Abgabesätze beschlossen: • für Lebensmittelbehälter = 0,177 €/kg • für Getränkebecher & Deckel = 1,236 €/kg Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamt.

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